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Allgemeine Geschäftsbedigungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainingskurse und -stunden von „Angedogt“
Fassung vom 25.02.2020

I. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Angedogt gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung von Trainingseinheiten mit Angedogt. Abweichende Nebenabreden hiervon bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Genehmigung durch Angedogt.

II. Anmeldung
Es erfolgt der Versand eines schriftlichen Anamnesebogens. Dieser ist vollumfänglich und wahrheitsgemäß auszufüllen. Es erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine verbindliche schriftliche Anmeldung durch Ausfüllen sämtlicher maßgeblicher durch Angedogt vorgegebener Formulare und Unterlagen. Der Auftraggeber versichert mit der Unterschrift die Vollständigkeit gemachten Angaben. Mit Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung wird die gesamte Kursgebühr fällig. Die Höhe ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils vorliegenden geltenden Form. Bei Einzelstunden wird die jeweils gültige Gebühr fällig.

III. Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr erfolgt in bar, auf Rechnung oder per EC Karte. Die Kursgebühr ist bei Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung
durch den Auftraggeber in voller Höhe zu entrichten. Bei Einzelstunden ist die Gebühr sofort fällig. Bei Absage des Auftraggebers innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird die gesamte Gebühr fällig und in Rechnung gestellt.
Rückerstattungen der Kursgebühr in voller Höhe oder teilweise erfolgen bei Nichtantritt der Trainingseinheiten nicht. Hierbei ist
es unerheblich, ob der Auftraggeber oder der Hund den Grund für den Nichtantritt liefern. Eine Ausnahme hiervon bilden zwei Sachverhaltskonstellationen:
a.) Der Hund erkrankt und/oder verstirbt während der Vertragslaufzeit.
b.) Der Auftraggeber vollzieht einen Wohnortswechsel, der wegen der Entfernung eine weitere Kursteilnahme unverhältnismäßig
und somit unzumutbar werden lässt.
Liegt eine der beiden Konstellationen vor, ist Angedogt hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Es erfolgt sodann eine
Abrechnung über die wahrgenommenen Kursleistungen und Trainingszeiten sowie eine Rückerstattung des sich hieraus
ergebenden Guthabens des Auftraggebers.
Die Leistungen nach der GOT sind sofort nach Behandlung/Konsultation in bar oder per ec Karte zu entrichten.

IV. Kursdauer und Inhalte
Die Kursdauer beträgt ab dem Tag der schriftlichen Anmeldung für Gruppenkurse 4 Monate, da die Kursstunden systematisch aufeinander aufbauen. Es obliegt dem Auftraggeber, innerhalb dieser Dauer die Trainingseinheiten wahrzunehmen und in Absprache mit Angedogt zu gestalten. Die entsprechenden Inhalte und Ziele gibt Angedogt vor.

V. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber tritt für sämtliche auf dem Trainigsplatz oder im eigenen Umfeld durch ihn selbst oder den Hund verursachten Schäden vollumfänglich ein, gleich welcher Art, Höhe und Ursache. Der Auftraggeber stellt mit Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung Angedogt von Schadensersatzansprüchen Dritter resultierend aus dem Verhalten von Hund und Auftraggeber während, vor und nach den Trainingseinheiten auf dem Trainingsgelände von Angedogt frei.

VI. Haftpflichtversicherung
Der Auftraggeber legt für den kursteilnehmenden Hund bei Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung die Kopie einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung vor.

VII. Haftung von Angedogt
Angedogt haftet für Sachschäden am Hund, die durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Angedogt nachweislich verursacht wurden. Für alle hiervon abweichenden Sach- und Personenschäden ist eine Haftung von Angedogt ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Kurseinheiten durch den Auftraggeber und dessen Hund geschieht auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Dies gilt auch und insbesondere für dessen Familienangehörigen und/oder Freunde und Bekannte, die der Auftraggeber mit auf das Trainingsgelände lässt. Für deren Schadens- und Gefahrenfreiheit haftet ausschließlich der Auftraggeber.Außerhalb der Trainingsplätze scheidet eine Haftung von Angedogt für alle Schäden vollumfänglich aus.

VIII. Impfschutz/ Hundehaftpflicht
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung, dass der teilnehmende Hund gegen die einschlägigen Hundeerkrankungen geimpft und frei von diesen Krankheiten ist. Der Auftraggeber versichert mit der Anmeldung, dass der Hund entsprechend des Berliner Hundegesetzes haftpflichtversichert i Eine Kopie der Unterlagen ist unaufgefordert einzureichen.

IX. Leinenzwang/Maulkorbzwang
Auf den Trainingsplätzen von Angedogt herrscht generell Leinenzwang. Bei Verstoß hiergegen behält sich Angedogt den Ausschluß des Hundes von der jeweiligen Trainingseinheit vor. Erkennt Angedogt bei einem Hund auf das Erfordernis eines Maulkorbes, so ist dem Hund die Teilnahme an den Trainingseinheiten ab diesem Zeitpunkt nur noch mit einem Maulkorb gestattet. Einwändungen des Auftraggebers hiergegen sind nicht relevant und führen zum sofortigen Ausschluss vom Kurs, wenn nötig insgesamt.Behördliche Auflagen für den Hund und Halter sind vor Erstvorstellung unverzüglich mitzuteilen.
X. Ausschluss von Hund und Auftraggeber Bei Verstoß gegen den Leinenzwang, bei Verstoß gegen das strikt und generell geltende Alkoholverbot für den Auftraggeber auf den Trainingsplätzen und zu vereinbarten Trainingseinheiten außerhalb gesicherter Gelände, bei Verstoß gegen den jeweils verhängten Maulkorbzwang, bei unzumutbarem plötzlich auftretenden Agressionsverhalten des Hundes und in Fällen von Tierquälerei sowie sämtlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist
Angedogt berechtigt, Hund und Auftraggeber vom gesamten Kurs für die gesamte Dauer auszuschließen. Eine Wiederaufnahme erfolgt nach weiterer Tauglichkeitsprüfung durch Angedogt und steht ausschließlich im Ermessen von Angedogt. Eine Rückerstattung von Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen generell nicht.

XII. Ton- und Bildmitschnitte
a.) Angedogt behält sich vor, Ton/ und Bildmitschnitte von Trainingseinheiten anzufertigen und diese auch zu veröffentlichen.
Hierbei kann es vorkommen, dass Auftraggeber und Hund Inhalt einer entsprechenden Abbildung und Veröffentlichung werden. Der
Auftraggeber genehmigt dies durch die Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung und verzichtet anlässlich der Unterzeichnung
der schriftlichen Anmeldung auf die Ausübung seiner Urheberrechte und auf das ausschließliche Recht am eigenen Bild. Sämtliche
Aufnahmen gleich welcher Art sind Eigentum von Angedogt und dürfen kommerziell für Werbezwecke genutzt werden.
b.) Es ist den Auftraggebern und deren Familienangehörigen und sonstigen Begleitern auf den Trainingsplätzen untersagt, Bild und/ oder Tonmitschnitte gleich welcher Art zu fertigen und diese im Anschluss Dritten zur Verfügung zu stellen oder gar zu
veröffentlichen, gleich über welches Medium. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Auftraggeber für sich und die Begleitpersonen
schadensersatzpflichtig.

XIII. Sonstiges und Salvatorische

Klausel Kindern vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Aufenthalt auf den Trainingsplätzen nur und ausschließlich mit einem erwachsenen Erziehungsberechtigten gestattet. Eltern haften für die Kinder. Soll ein Kind mit dem Hund trainieren sein, so ist dies vorab mit dem Trainingsleiter zu besprechen. Dieser muss das Vorhaben ausdrücklich genehmigen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Angedogt und einem Auftraggeber ist – soweit zulässig – Berlin. Sollte eine Bestimmung der hiesigen AGB unwirksam sein oder im Fall einer Lücke, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke eine solche Bestimmung, die die Parteien gewählt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder die Lücke als Lücke erkannt.

Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

§ 2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 3 Preise und Zahlung

1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit

1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Der Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,

2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.